Melderegelung für externes Whistleblowing und Betrugsbekämpfung

Das Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) Programm verpflichtet sich, EU-Mittel und andere öffentliche Gelder schützen und hohe rechtliche, ethische und moralische Standards einzuhalten. Es hält sich an die Grundsätze der Integrität, Objektivität und Ehrlichkeit.

Mit einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Betrug und Korruption zeigt das Programm seine klare Ablehnung gegenüber Betrugsfällen in allen Aspekten seiner Tätigkeiten. Alle beteiligten Personen müssen sicherstellen, dass die verwendeten Fördermittel vollständig legal eingesetzt werden. Das Programm legt großen Wert darauf, die illegale Aneignung oder den Missbrauch dieser finanziellen Ressourcen zu verhindern.

Die zugewiesenen Mittel müssen auf transparente, effiziente und mit dem Rechtsrahmen der EU konforme Weise verwaltet werden. Um die Integrität dieser Mittel zu gewährleisten, ist eine verhältnismäßige Betrugsbekämpfungsregelung gemäß Artikel 74(1)c) und Anhang 11 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 (CPR) unerlässlich und erforderlich.

Im Rahmen der europäischen Richtlinie ist eines der wichtigsten Instrumente zur Erkennung und Abschreckung von Betrug die Festlegung klarer Verfahren zur Meldung von (mutmaßlichen) Betrugsfällen. Daher hat das Programm eine spezifische Regelung für externes Whistleblowing eingeführt.

Melden Sie Ihr Anliegen

Jede Person, die in jeglicher Phase des Projektzyklus einen mutmaßlichen oder bestätigten Betrug feststellt, wird ermutigt, den Fall zu melden. Das hierfür vorgesehene Formular finden Sie am Ende dieser Seite zum Download. Alle (mutmaßlichen) Betrugsfälle müssen gemeldet werden, wenn berechtigte Gründe zur Annahme bestehen, dass entsprechende Handlungen stattgefunden haben.

Die Meldungen sollten klare und sachliche Informationen über die verdächtige Aktivität, die beteiligten Personen oder Einheiten und alle verfügbaren Beweise enthalten.

Diese Regelung wurde entwickelt, um mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Einklang zu stehen. Sie stellt sicher, dass Hinweisgebende geschützt werden und ihre Anliegen zeitnah und rechtmäßig behandelt werden. Diese Regelung fördert Transparenz, Integrität und die Einhaltung rechtlicher sowie ethischer EU-Standards und stärkt eine Kultur der Verantwortlichkeit in der Programmumsetzung.

Das Meldeformular für externe mutmaßliche oder bestätigte Betrugsfälle ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: interregmr.fraud@prvlimburg.nl

Das Programm verpflichtet sich, alle Meldungen über mutmaßlichen Betrug umgehend, unparteiisch und vertraulich zu untersuchen. Die Untersuchungen, die zu möglichen Korrekturmaßnahmen oder strafrechtlichen Verfolgungen führen, sind in dem auf der Programm-Website verfügbaren Betrugsbekämpfungsregelung detailliert beschrieben.

Download

Download form here and send to interregmr.fraud@prvlimburg.nl.