Datenschutz

Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über den Umgang mit personenbezogenen Daten auf der Website des Programms Interreg Euregio Maas-Rhein informieren. Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für Webseiten, die mit dieser Website verlinkt sind. Durch Nutzung dieser Website erklären Sie Ihr Einverständnis mit der nachstehenden Datenschutzerklärung sowie mit der Erhebung und/oder Nutzung Ihrer Daten durch uns, wie unten beschrieben. Wir behalten uns das Recht vor, diese Erklärung jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu ändern.

Erhebung aktiv zur Verfügung gestellter Daten

Auf verschiedenen Seiten dieser Website können wir Sie zu einem bestimmten Zweck um die Angabe Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Firma, Ihrer Telefonnummer und anderer nicht-vertraulicher Daten bitten. Die Angabe solcher Daten erfolgt vollkommen freiwillig. Diese Daten werden von uns zum Zwecke der Verbesserung der Website und des Informationsflusses gegenüber Ihnen, dem Nutzer, erhoben. Darüber hinaus können wir diese Daten zu anderen gewerblichen bzw. nicht-gewerblichen Zwecken nutzen.

Wir können diese Daten beispielsweise nutzen, um Sie über das Angebot von Produkten und Dienstleistungen auf dem Laufenden zu halten oder um Sie über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die von Interesse für Ihr Unternehmen sein könnten. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre personenbezogenen Daten zu solchen Zwecken genutzt werden, nehmen Sie bitte über die Schaltfläche „Kontakt“ auf der Homepage Kontakt zu uns auf. Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht an, dass Sie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen möchten.

Erhebung passiv zur Verfügung gestellter Daten

Wir erheben über unsere Website zum Zwecke der Analyse der Website-Nutzung auch Domain-Daten. Wir erheben diese Daten – z. B. die Zahl der Website-Besuche und die auf der Website besuchten Seiten –, um die Zugänglichkeit und die Qualität unseres Internetauftritts zu verbessern. Sofern die Daten von uns verarbeitet werden, erfolgt dies vollkommen anonym. Die Daten werden automatisch erhoben. Aktionen Ihrerseits sind somit nicht erforderlich.

Cookies

Die Seiten dieser Website verwenden möglicherweise sogenannte Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die je nach den persönlichen Browser-Einstellungen automatisch auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden. Diese Textdateien dienen Registrierungszwecken und ermöglichen für Ihre zukünftigen Besuche auf der Website die Anpassung der Website entsprechend Ihren Präferenzen. Cookies können keine Daten auf Ihrer Festplatte löschen oder lesen.

Je nach Browser-Einstellungen werden diese Cookies automatisch bzw. nicht-automatisch auf Ihrer Festplatte gespeichert. Falls Sie die Cookies jedoch deaktivieren, sind die Funktionen mancher Seiten sowie Ihr Zugang zu bestimmten Informationen auf der Website www.interregmeuserhine.eu möglicherweise eingeschränkt.

Erklärung zur Barrierefreiheit von JEMS

Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) hat sich verpflichtet, seine Website und Dienstleistungen gemäß dem vorläufigen Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit von Behörden (Tijdelijk Besluit Digitale Toegankelijkheid Overheid) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das gemeinsame elektronische Überwachungssystem (Jems).

Compliance-Sachstand

Diese Webanwendung entspricht teilweise der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.1 bzw. der geltenden europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), und zwar aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen.

Aspekte, die teilweise mit den Vorschriften zur Barrierefreiheit übereinstimmen 

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei zugänglich:

Unverhältnismäßige Belastung

Die Webanwendung wird einer begrenzten Anzahl von registrierten Nutzern zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund wird die zu erwartende Zahl der Nutzer mit Behinderung unter ihnen sehr begrenzt sein. Daher wird es gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 und insbesondere unter Berücksichtigung von Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2016/2102 als unverhältnismäßige Belastung angesehen, alle Kriterien zur Barrierefreiheit in dem Teil der Webanwendung zu erfüllen, der auf registrierte Nutzer beschränkt ist.

Inhalte von Dritten, zum Beispiel hochgeladene Anhänge zu Anträgen, die nicht in den Bereich von Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) fallen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob diese fremden Inhalte den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen.

Programm- und Systemverwaltung

Aus den oben genannten Gründen wird die Programm- und Systemverwaltung in Jems nicht regelmäßig auf Kompatibilität mit Barrierefreiheitsstandards überprüft, abgesehen von der Standardunterstützung durch die gewählten Entwicklungsframeworks.

  • Die Abdeckung der WAI-ARIA-Attribute ist unvollständig (1.1.1 Nicht-Text-Inhalte).
  • Die Anwendung weicht regelmäßig von den Anforderungen an Infos und Beziehungen ab (1.3.1 Infos und Beziehungen)
  • Die meisten komplexen Formularinhalte werden nicht für eine einzige Bildlaufrichtung umbrochen (1.4.10 Umbruch)
  • Einige wenige Elemente erfüllen nicht die Anforderungen an den Mindestkontrast (1.4.1 Verwendung von Farbe, 1.4.3 Kontrast und 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast)
  • Die Anwendung ist nicht vollständig über die Tastatur navigierbar (2.1.1 Tastatur)
  • Kein Überspringen von wiederholten Blöcken unterstützt (2.4.1 Überspringen von Blöcken)
  • Die Reihenfolge der Elemente, auf die über die Tastaturnavigation zugegriffen wird, entspricht nicht immer der logischen Lesereihenfolge (2.4.3 Fokus Reihenfolge).
  • Sporadisch werden noch Elemente vom sichtbaren Tastaturfokus ausgeschlossen (2.4.7. Fokus Sichtbar)
  • Formularelemente sind nur teilweise mit Bildschirmlesegeräten kompatibel (3.3.2 Labels oder Anweisungen).
  • Unstimmigkeiten bei der Parsing-Qualität (4.1.1 Parsing)
  • Alternative Eingabemethoden und unterstützende Technologien werden nicht von allen Formularelementen unterstützt (1.3.1 Informationen und Beziehungen; 3.3.1 Fehleridentifikation; 4.1.2 Name, Rolle, Wert; 4.1.3 Statusmeldungen).

Antragsformular

Aus den oben genannten Gründen wird der Abschnitt des Anwendungsformulars von Jems nicht regelmäßig auf Kompatibilität mit den Barrierefreiheitsstandards überprüft, abgesehen von der Standardunterstützung durch die gewählten Entwicklungsframeworks.

  • Die Anwendung weicht regelmäßig von den Anforderungen an Infos und Beziehungen ab (1.3.1 Infos und Beziehungen)
  • Die meisten komplexen Formularinhalte werden nicht für eine einzige Bildlaufrichtung umbrochen (1.4.10 Umbruch)
  • Einige wenige Elemente erfüllen nicht die Anforderungen an den Mindestkontrast (1.4.1 Verwendung von Farbe, 1.4.3 Kontrast und 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast)
  • Die Anwendung ist nicht vollständig über die Tastatur navigierbar (2.1.1 Tastatur)
  • Kein Überspringen von wiederholten Blöcken unterstützt (2.4.1 Überspringen von Blöcken)
  • Einige Elemente (z. B. Tabellenzeilen) sind weiterhin vom sichtbaren Tastaturfokus ausgeschlossen (2.4.7. Fokus Sichtbar)
  • Formularelemente sind nur teilweise mit Bildschirmlesegeräten kompatibel (3.3.2 Labels oder Anweisungen).
  • Unstimmigkeiten bei der Parsing-Qualität (4.1.1 Parsing)
  • Alternative Eingabemethoden und unterstützende Technologien werden nicht von allen Formularelementen unterstützt (1.3.1 Informationen und Beziehungen; 3.3.1 Fehleridentifikation; 4.1.2 Name, Rolle, Wert; 4.1.3 Statusmeldungen).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bewertung der Barrierefreiheit der Webanwendungen wurde in Form einer Selbstbewertung gemäß WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, am 9. Juni 2023 durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 9. Juni 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktinformationen

Sollten Sie Hindernisse in Bezug auf den barrierefreien Zugang feststellen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, oder Probleme, die nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, oder Verstöße gegen die Vorschriften zur Barrierefreiheit, bitten wir Sie, uns per E-Mail zu kontaktieren.

Bitte beschreiben Sie das Problem und geben Sie die URL(s) der betreffenden Website oder des Dokuments an.

Bitte senden Sie Ihr Feedback an: jems-helpdesk@prvlimburg.nl.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontakt
Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) – Verwaltungsbehörde
Provinz Limburg

Postanschrift:
Postbus 5700 NL-6202 MA Maastricht, Niederlande
Limburglaan 10 NL-6229 GA Maastricht, Niederlande

+31 6 256 824 82 | interregmeuserhine@prvlimburg.nl

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie auf die oben genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie Ihre Beschwerde an https://www.digitoegankelijk.nl/meldpunt richten.

Diese Beschwerden werden geprüft, um festzustellen, ob sie einen Verstoß gegen die Bestimmungen des vorläufigen Gesetzes zur digitalen Barrierefreiheit von Behörden (Tijdelijk Besluit Digitale Toegankelijkheid Overheid) darstellen, insbesondere im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit durch den Staat oder eine öffentliche Einrichtung. 

Wenn die Beschwerde berechtigt ist, ist Meldpunt DigiToegankelijk verpflichtet, dem Staat oder den betreffenden Rechtsträgern Handlungsempfehlungen zu geben und Maßnahmen vorzuschlagen, die die bestehenden Mängel beseitigen.